Stadt, Land, Fluss.
22. Februar 2023

Immobilien
sind vielseitig, erzählen Geschichten und sind nie miteinander vergleichbar. Genau wie die Menschen, die in ihnen gewohnt haben oder noch darin wohnen werden. Der Immobilienmakler hat es nie mit Fließbandware zu tun, jeder Termin ist anders.
KOBRA Fun Fact am Rande: Deshalb werden neue Immobilien-Termine in unserem Kalender auch mit „AST“ abgekürzt: Aktion schwarzes Tuch. Immer neu, immer anders, immer individuell. Man weiß nie so recht, was einen erwartet. Und genau das ist so spannend.
Wer die KOBRA kennt, weiß, dass Andi mittlerweile auf über 30 Jahre Immobilienerfahrung zurückgreifen kann. Er hat schon öfter aus dem Nähkästchen eines Immobilienmaklers geplaudert. Heute wollen wir dem „Nachwuchs“ die Gelegenheit geben, über die ein oder andere bei uns gemachte Erfahrung zu sprechen.
Chiara ist seit Juni 2022 Mitglied der KOBRA Familie. Wie das manchmal so ist, Chiara war hauptsächlich für die Aufbereitung der Immobilien im BackOffice vorgesehen. Aber wie wir alle wissen, das Leben plant ja häufig anders als man selbst. So hat sich unsere Chiara schnell zur waschechten Immobilienmaklerin gemausert. Passt ja, immerhin studiert sie Internationales Immobilienmanagement im 2. Semester.
Unsere angehende, studierende Immobilienmaklerin, die hauptsächlich im Vermietungsbereich tätig ist, teilt ihre persönlichen Erfahrungen hinsichtlich der Immobilienvermittlung und beleuchtet dabei die Eindrücke von Stadt und Land. Die können zum Teil nämlich ganz schön unterschiedlich sein. Der Einfachheit halber haben wir uns auf eine der ersten Vermietungen von Chiara konzentriert – eine 2-Zimmer Wohnung in einem 3.000 Seelendorf, und auf die für die KOBRA wohl spektakulärste Vermietung – die Appartements im Grand Tower in Frankfurt am Main.
Zwei Aufträge, die unterschiedlicher nicht hätten sein können. Gucken wir uns doch folgende 3 Aspekte etwas näher an:
Auftraggeber, Besichtigungen, Mietinteressenten.
Auftraggeber
Wie kommen wir eigentlich an unsere Aufträge? Hier führen viele Wege nach Rom. Man glaubt es kaum, aber immer häufiger bekommen wir Anfragen über unsere Social-Media-Kanäle. Diese bespielen wir bekannterweise leidenschaftlich gerne, sowohl mit Einblicken aus unserem Büroalltag als auch mit Auszügen aus unserem Immobilien- und Versicherungs-Portfolio. Manchmal poppt dann eine Nachricht eines potenziellen Auftraggebers auf – hey, habt ihr Lust meine Wohnung zu vermieten? Klar doch! Es kommt auch vor, dass mögliche Vermieter und Verkäufer plötzlich vor unserer Tür stehen. Oder sie rufen bei uns im Büro an, entweder weil wir uns über eine Empfehlung freuen durften oder man sich auf unserer Webseite umgesehen hat. So kam es auch zu der Vermietung im Grand Tower. Die Eigentümer der zwei Appartements leben nicht in Deutschland und haben einen Immobilienmakler vor Ort gesucht, der die Wohnungen an den Mann / an die Frau / an Divers bringt. Der Kontakt war überwiegend schriftlich, rein auf die Vermietung konzentriert und auf sehr hohem Niveau. Immer mit einer gewissen, professionellen Distanz.
Diese neuen Kontakte können sich aber auch ganz anders gestalten. Hier hatte Chiara eine schöne Erfahrung. Bei dem ersten persönlichen Zusammentreffen mit dem Auftraggeber der zu vermietenden 2- immer- Wohnung im Main-Kinzig-Kreis wurde es schnell herzlich. Nach 10 Minuten saß unsere Chiara bei einem Stück Schwarzwälder Kirschtorte und einer Tasse entkoffeinierten Kaffee auf der Eckbank in der Küche. Irgendwie war man sofort beim „Du“ und wie der letzte Sommerurlaub an der Ostsee war wusste Chiara am Ende des Termins auch. Was uns besser gefällt oder was im Handling einfacher ist? Das lässt sich so gar nicht beantworten. Beide Formen des Miteinanders können Vor- und Nachteile mit sich bringen. Aber die Abwechslung ist ja gerade das, was uns an unserem Beruf so gefällt.
Mietinteressenten
So unterschiedlich unsere Auftraggeber sind, so unterschiedlich sind auch die Menschen, die sich für unsere Immobilien interessieren. Ob es einen aufs Land verschlägt, oder man lieber den Trubel der Stadt genießt, jeder Mensch hat so seine Vorlieben. Natürlich ist es nicht nur das „wo“, auch der Mietpreis entscheidet, ob und wo wir uns eine Wohnung anmieten. Es leuchtet wahrscheinlich ein, dass nicht jeder das nötige Kleingeld hat, um eine Wohnung im Grand Tower anzumieten. Der Auszubildende im 2. Lehrjahr geht dann wahrscheinlich doch in etwas ländlicheres Gebiet und mietet mit seinem Lehrlingsgehalt eher die 2-Zimmer Wohnung in einem Vorort an. Dennoch sollte man auch hier keine voreiligen Schlüsse ziehen. Nicht nur die gebildeten, gut bezahlten Managertypen besichtigen diese Wohnungen. Nicht immer sind die Interessenten ü50, belesen und top gestylt. Die Mieter im Grand Tower sind laut Chiara – sofern sie das in der Lobby beurteilen konnte - sehr unterschiedlich. Natürlich begegnet einem „die Frau von Welt“ in teurem Geschmeide, aber eben auch der Jogginghosen tragende Mitzwanziger war hier vertreten.
Besichtigungen
Was könnten wir für Geschichten erzählen, was haben wir schon erlebt. Wir waren schon alles: geschockt, verwirrt, verwundert, erfreut, traurig, glücklich. Und alles dazwischen. Wir wurden schon positiv überrascht, wir haben Grundstücke erst gar nicht betreten. Besichtigungen sind genau wie unsere Auftraggeber und unsere Interessenten sehr unterschiedlich. Generell ist es so, dass wir am liebsten so genannte „Schlüssel-Immobilien“ betreuen. So können wir mit unseren Interessenten flexibel besichtigen, ohne dass sich die jetzigen Mieter gestört fühlen oder man sich ständig abstimmen muss. Die „normalen“ Besichtigungen laufen schon häufig nach einem bestimmten Schema. Immobilie bewerben, mit Interessenten terminieren und die Immobilie besichtigen. Hier gibt es keine signifikanten Unterschiede zwischen Stadt und Land.
Der im Jahr 2020 erbaute Grand Tower war dennoch ein etwas anderes Kaliber. Der stilvolle Eingangsbereich mit Kamin hat uns schon mal kurz den Mund offenstehen lassen. Nicht jeden Tag musst du dich bei einem Pförtner in eine Liste eintragen und bekommst als Makler ein gewisses Zeitfenster eingeräumt, sich in den zu vermietenden Räumlichkeiten aufzuhalten. Auch neu für uns: die vielen Sicherheitschecks, die im Vorfeld durchgeführt wurden. Da wurde einem mal wieder bewusst, dass man sich nicht in einem normalen Wohnhaus befindet. Beispielsweise fährt der Aufzug nur in das Stockwerk, in das man möchte bzw. für das man sich angemeldet hat. So soll die Privatsphäre der Bewohner geschützt werden. Die wohnen bis in den 51. Stock. Nichts für Menschen mit Höhenangst by the way. Mit 180 Metern ist es immerhin das höchste Wohnhochhaus in Deutschland. Ein Grund, wieso unser Andi die Aussicht lieber nur von den Fotos genoss. Im 27. Stock sind die Häuser tatsächlich ziemlich klein und auch ohne Höhenangst beeindruckend und etwas furchteinflößend zugleich. Unsere Chiara war begeistert. Und laut ihr war der Aufzug unfassbar schnell. „Fühlte sich ein bisschen an wie Free Fall Tower fahren!“
Aber auch hier laufen die eigentlichen Besichtigungen ähnlich ab, ungeachtet der eindrucksvollen Location.
„Die Aufbereitung“ der Immobilie, wie beispielsweise das Setzen von Vorschauen auf Instagram oder Facebook, die Bearbeitung der Fotos etc. haben wir hier aus gutem Grund nicht als eigenständigen Punkt beleuchtet. Hier machen wir nämlich keine Unterschiede. Natürlich wird nicht bei jeder Immobilie ein Fotograf wie Hendrik ins Boot geholt, um Videos oder Bilder zu machen. Aber auch wir können mit einer Kamera umgehen und achten stets auf die Qualität unseres Bildmaterials. Dazu aber am Ende des Artikels noch ein Gedanke unsererseits.
An dieser Stelle ist es uns wichtig zu betonen, dass es sich hierbei um subjektive Erfahrungen handelt, die wir nie alle über einen Kamm scheren. Natürlich gibt es beispielsweise auch bei „hochklassischen“ Immobilien sehr persönliche Kontakte und nicht immer werden wir in ländlichen Gebieten mit Kaffee und Kuchen empfangen. Man muss sich immer ein bisschen auf die gegebene Situation einlassen und ein richtiges Gespür dafür entwickeln, wie sich der Kontakt zwischen zwei Parteien entwickeln wird. Das ist schließlich auch im Privaten so, der eine mag es in den Arm genommen zu werden, dem anderen gibt man lieber die Hand.
Was wir euch am Ende mitgeben möchten: Wir investieren immer unser Herzblut, egal welches Objekt vermietet oder verkauft wird. Ob die 1-Zimmer- Wohnung auf dem Land oder das Penthouse in der Stadt. Entspannt im Grünen oder lebhaft in der City. Jede einzelne Immobilie wird von uns mit dem gleichen Engagement aufbereitet und vermittelt.

Zumindest nicht bei uns. Eine der häufigsten Diskussionen, die wir mit Eigentümern führen, ist die zum Thema Energieausweis. Das ist der Grund, weshalb ich mich dazu entschieden haben, einen Blogbeitrag dazu zu schreiben. Immer wieder höre ich Aussagen wie z.B. „Andere Makler brauchen keinen Energieausweis!“ „Das interessiert doch sowieso keinen Interessenten!“ Die Wahrheit ist allerdings eine andere: Wer eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchte, benötigt in den meisten Fällen einen gültigen Energieausweis. Er ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, Kauf und Mietinteressenten transparent über die energetische Qualität eines Gebäudes zu informieren. Gerade im Raum Gelnhausen und im Main-Kinzig-Kreis stellen wir fest, dass der Energieausweis beim Immobilienverkauf immer häufiger zum entscheidenden Faktor wird – nicht nur für Käufer, sondern auch für Banken und Finanzierungsentscheidungen. In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieausweisen: Verbrauchsausweis Er basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist günstiger, hängt jedoch stark von dem Heizverhalten der Bewohner ab. Bedarfsausweis Er wird anhand der Bausubstanz und der Heiztechnik berechnet und ist unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist verpflichtend bei Neubauten sowie bei bestimmten unsanierten Altbauten. Welcher Ausweis zulässig ist, hängt unter anderem vom Baujahr , der Anzahl der Wohneinheiten und dem Sanierungsstand der Immobilie ab. Wann ist ein Energieausweis Pflicht? Ein Energieausweis wird benötigt bei: Verkauf einer Immobilie Neuvermietung oder Verpachtung Neubau umfangreicher energetischer Sanierung Der Energieausweis muss spätestens bei der ersten Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Was muss im Immobilieninserat stehen? Sobald ein Energieausweis vorliegt, müssen bereits im Inserat folgende Angaben gemacht werden: Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch) Endenergiekennwert Energieeffizienzklasse wesentlicher Energieträger Baujahr des Gebäudes Diese Pflicht gilt für Eigentümer und Makler. Also auch bei einer privaten Vermarktung. Gibt es Ausnahmen? Ja. Von der Energieausweispflicht ausgenommen sind unter anderem: denkmalgeschützte Gebäude Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche Ferienhäuser mit sehr kurzer jährlicher Nutzung Was ändert sich durch den neuen EUEnergieausweis ab 2026? Ab Mai 2026 wird der Energieausweis EUweit vereinheitlicht: neue Effizienzskala von A bis G (statt A+ bis H) strengere Anforderungen an Inhalt und Vergleichbarkeit zusätzliche Pflicht bei Mietvertragsverlängerungen und größeren Renovierungen Bestehende Energieausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer 10jährigen Gültigkeit gültig. Welche Strafen drohen? Fehlt ein Energieausweis oder sind Pflichtangaben im Inserat nicht korrekt, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro . Auch Abmahnungen sind möglich. Fazit Der Energieausweis ist kein „Papierkram“, sondern eine zentrale Voraussetzung für einen rechtssicheren Immobilienverkauf oder eine Vermietung. Unser Tipp: Klären Sie den Energieausweis am besten vor der Vermarktung. Wir sind Ihnen gerne behilflich. Anmerkung: Bei diesem Beitrag handelt es sich um allgemeine Informationen zum Thema Energieausweis und stellt keine Rechtsberatung dar.

Meine Reise zum Immobilienprofi begann am 1. Juni 1992 mit einer Umschulung bei AUFINA-Immobilien, einem bundesweiten Franchise-Unternehmen. Vor mehr als 30 Jahren war AUFINA „State of the Art“, oder zumindest der damaligen Zeit voraus. Damals gab es im Büro noch kein Internet. Immobilienportale? Fehlanzeige. Eine Immobilie digital hochladen und sich innerhalb von Minuten über ein volles Postfach an Anfragen freuen? Ebenfalls Fehlanzeige. Apropos Anzeige. Wir inserierten zu dieser Zeit eine neue Immobilie noch klassisch in der lokalen Tageszeitung. Für hochpreisige Immobilien in unserer Region gab es die Frankfurter Rundschau oder die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Der Weg zum Inserat war im Grunde genommen ähnlich wie heute, nur erheblich länger. Von digitalen Fotos waren wir noch meilenweit entfernt. Bilder mussten erst noch zur Entwicklung gebracht werden. Die Ergebnisse waren immer spannend, ähnlich wie beim Öffnen von einem „Überraschungsei“. Es kam schon öfter vor, dass ich ein paar Mal zur Immobilie für neue Aufnahmen raus musste. Das Wetter wurde stets genau abgepasst. Einfach mal ein monotones grau in grau in einen blauen Himmel per Photoshop umwandeln war nicht. Ein Vorteil hatte das Ganze: Man lernte ganz schnell gute Bilder zu machen, ganz ohne Fotografen oder Agentur. Echte Handwerksarbeit eben.

Ja wir wissen es nur zu genau, die Versicherungsbranche genießt leider nicht den besten Ruf. In unseren Beratungsgesprächen hören wir häufig „will ich nicht, brauch ich nicht, zu teuer“. Oder eben Sätze wie: „Naja sind wir mal ehrlich, die Versicherer wollen doch so oder so nicht zahlen“. Stimmt so aber nicht! Recherchiert man ein bisschen im Internet, staunt man doch über die Summen, die pro Jahr in Sparten wie Wohngebäude, Haftpflicht und Co. an Geschädigte ausgezahlt wurden. Wir als Versicherungsmakler kommen mit diesen Themen nochmal ganz anders in Berührung. Gerade im Schadensfall merken wir sehr schnell, welcher Versicherer wie reagiert, wieviel Zeit er sich lässt, wo es besonders gut klappt oder wo es hängt. Hier mal ein Paradebeispiel aus der jüngsten Praxis: Vor nicht als zu langer Zeit mussten wir einen immensen Schaden begleiten, den wir in der Größenordnung noch nicht bearbeiten mussten und der unseren Kunden ihr meistes Hab und Gut gekostet hat. Emotional auf jeden Fall eine Herausforderung. Rückwirkend können wir aber sagen, gerade im Hausratbereich, ist hier alles richtig gelaufen, was in so einem Fall richtig laufen kann. Und sollte. Ein persönlicher Ansprechpartner, der für uns, unsere Kunden und alle anderen beteiligten Parteien stets erreichbar war. Der menschlich und empathisch auf die ganze Sachlage reagiert hat. Und das Wichtigste - schnelle und unbürokratische Hilfe. Haltet euch fest, zwischen dem Schadentag und der Auszahlung der gesamten Versicherungssumme lagen 14 Tage ! Eine Soforthilfe über 5.000 € wurde nach 4 Tagen angewiesen, damit unsere Kunden wenigstens ein paar essenzielle Dinge ersetzen konnten. Das nennen wir mal eine Schadensabwicklung par excellence. Alle Beteiligten haben Hand in Hand gearbeitet, auch wir als Versicherungsmakler haben natürlich unser Bestes gegeben. Und dabei immens viel gelernt und für die Zukunft mitgenommen. Vorurteile kommen nicht immer von ungefähr, entsprechen aber eben nicht immer der Realität. Ihr wisst ja, es ist nicht immer schwarz oder weiß. Unsere Aufgabe ist es, euch bestmöglich und zugeschnitten auf eure Bedürfnisse abzusichern. Mit den richtigen Partnern - wie beispielsweise der NV-Versicherung, muss Versicherung keinen bitteren Beigeschmack haben. Als Makler haben wir selbstverständlich zahlreiche Direktanbindungen an Versicherer, die euch im Falle eines Schadens unterstützen. Wir dürfen dich beraten? Von ❤ gerne! Komm vorbei, schreib eine Mail, ruf uns an – wir sind für dich da 😊

Die Traumvorstellung in unserem Job ist doch die: Der Makler nimmt ein Haus ins Portfolio, der erste Kontakt mit einem Interessenten ist mehr als angenehm, die erste Besichtigung ein voller Erfolg. Kaufabsicht erklärt, Finanzierungsbestätigung erhalten. Die Immobilie wird nicht mehr aktiv beworben, wieder aus den gängigen Portalen genommen und der Notartermin ist zeitnah terminiert.

Wann darf eigentlich der Vermieter in seine vermietete Wohnung? Immer wenn er möchte? Oder so gut wie gar nicht? Eine Frage, die wir als Immobilienmakler immer mal wieder von Vermietern gestellt bekommen. Es gibt Vermieter, die gerne in regelmäßigen Abständen den Zustand Ihrer vermieteten Wohnung in Augenschein nehmen möchten. Sei es aus reiner Neugierde wie sein Mieter denn so lebt, oder aus Angst, der Mieter könnte sein Eigentum nicht ordnungsgemäß behandeln. Einige Vermieter wünschen sogar die Aufnahme einer Klausel im Mietvertrag, wonach der Vermieter seine Wohnung regelmäßig betreten darf. Solche Wünsche lehnen wir selbstverständlich ab, ganz davon abgesehen, dass eine solche Klausel unwirksam ist. Ein Vermieter darf grundsätzlich nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes seine vermietete Wohnung besichtigen. Was ist, wenn die Immobilie des Vermieters neu vermietet oder verkauft werden soll? Wenn eine Immobilie neu vermietet werden soll, weil das Mietverhältnis gekündigt wurde, darf die Immobilie vom Vermieter mit Mietinteressenten besichtigt werden. Eine Besichtigung darf hierbei nur in Absprache mit dem Mieter erfolgen. Das funktioniert in der Praxis mal gut und mal weniger gut. Ist das Mietverhältnis im schlimmsten Fall emotional belastet, empfiehlt sich die Einschaltung eines versierten Immobilienmaklers mit Fingerspitzengefühl und viel Empathie. Auch bei einem geplanten Verkauf der vermieteten Immobilie hat der Vermieter das Recht zur Besichtigung. Auf die Arbeitstätigkeit des Mieters (z.B. Schichtarbeit) muss Rücksicht genommen werden. Ein Mieter ist nicht berechtigt, während einer Besichtigung die bewohnte Immobilie schlecht zu reden, um den Verkauf zu blockieren. Welche triftigen Gründe gibt es für den Vermieter für eine Besichtigung? Triftige Gründe sind zum Beispiel gegeben, wenn konkrete Mängel festgestellt und diese behoben werden müssen. Bei einem konkreten sachlichen Grund muss der Mieter den Zutritt zu seiner Wohnung gewähren. Bei einem konkreten Anlass eines Wasserschadens kann der Vermieter in der Regel sogar auf einen kurzfristigen Termin bestehen. Hier ist es sinnvoll, dass ein Fachmann oder Gutachter hinzugezogen wird. Das kann in der Regel vom Mieter nicht abgelehnt werden, solange es für ihn zumutbar ist. Ein weiterer triftiger Grund wäre die Verwahrlosung der Immobilie. Wenn sich bei einer Besichtigung der Verdacht bestätigt, droht sogar unter Umständen die Kündigung des Mietverhältnisses. Wie schaut es bei einer Besichtigung des Vermieters ohne einen triftigen Grund aus? Selbstverständlich darf ein Eigentümer auch nicht dauerhaft von seiner Wohnung ausgeschlossen werden. Er muss in schon die Möglichkeit haben, in sicheren Zeitabständen zur Substanzerhaltung in die vermietete Wohnung zu dürfen. Beispielsweise ist nach einer Dauer von fünf Jahren nicht von einer Routinekontrolle auszugehen. Wichtige Anmerkung: Es handelt sich im heutigen Blogartikel nur um allgemeine Informationen zu diesem Thema aus der Praxis. In jedem konkreten Fall empfiehlt es sich immer einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Wenn Sie eine vermietete Wohnung neu vermieten wollen, bieten wir als regionale Vermietungsexperten gerne unsere Dienstleistung der kompletten Vermietung an. In diesem Sinne wünsche ich noch einen schönen Sonntag. Ihr Andreas Brauer

Trotz eines steigenden Immobilienmarktes mit einer hohen Nachfrage gibt es immer noch sogenannte Ladenhüter am Markt. Ladenhüter sind Immobilien, die schon sehr lange angeboten und trotzdem nicht abverkauft werden. In meinem heutigen Blogbeitrag gehe ich der Sache auf den Grund. Ladenhüter sind seltener geworden, aber es gibt sie noch. Allein bei uns in Gelnhausen gibt es die ein- oder andere Immobilie, die ich inzwischen wie „alte Bekannte“ in den Portalen begrüße. Manche davon sind inzwischen sogar schon beim zweiten oder dritten Makler angekommen. Das Einzige was sich dabei geändert hat, dass der Preis scheibchenweise etwas nach unten gegangen ist. Für Eigentümer ist eine solche Vermarktung nicht ungefährlich. Denn ist erst mal die Preisschraube nach unten unterwegs, hält man sie oftmals nicht auf. Deswegen ist es so wichtig, von Anfang an mit dem richtigen Preis, der auch erzielbar ist, an den Markt zu gehen. Wer ist schuld am Ladenhüter? Der Makler oder der Verkäufer? In der Regel beide. Der Makler bietet dem Verkäufer einen überhöhten Kaufpreis, um den Auftrag zu bekommen und der Verkäufer freut sich schon mit den „Dollarzeichen“ in den Augen. Was der Verkäufer dabei nicht bedenkt: Der Makler kann gar nicht bieten, es sei denn er kauft das Haus selbst! Nur der Käufer ist bereit, einen für sich angemessenen Preis für die Immobilie zu zahlen. Aus Maklersicht ist es verständlich, einen hohen Kaufpreis zu suggerieren, um so an neue Angebote zu kommen. Dann sollte es zumindest im Rahmen bleiben. In einem steigenden Markt etwas „drauf zu legen“ ist durchaus legitim. Aber wenn, dann bitte nicht gleich „jenseits von Gut und Böse“. Dazu ein Beispiel aus der jüngsten Praxis: Ich war vor ein paar Tagen mit einer Kollegin im Rhein-Main-Gebiet unterwegs, um mir eine Eigentumswohnung zur Bewertung anzusehen. Nähe Hanau, eher sozialer Brennpunkt als bevorzugte Lage. Dazu kamen ähnliche Verhältnisse wie bei der Sendung „Frauentausch“, niedrige Mieteinnahmen und ein stark überhöhtes Wohngeld. Die Krux mit dem Kaufpreis Hier gab es gleich mehrere objektive und subjektive Merkmale, die eine Vermittlung sehr erschwert hätten. Das Umfeld und die Immobilie lassen sich nicht ändern. Die einzige variable Möglichkeit ist der Preis. Den hatten wir für den Eigentümer realistisch ermittelt. Einen Auftrag haben wir dennoch nicht erhalten. Weshalb wurde mir eine Woche später klar: Ein Kollege aus dem Taunus hatte den Zuschlag erhalten. Der Kaufpreis liegt jetzt bei einer rund 70 m2 großen Eigentumswohnung sage und schreibe fast 150.000,00 € über den von uns ermittelten Wert. Dabei soll die Wohnung nur an einen Kapitalanleger verkauft werden. Für die 42-fache Jahresmiete ein sehr ambitioniertes Vorhaben! Was wird aller Voraussicht nach passieren? Die Wohnung wird für einen langen Zeitraum inseriert und inseriert werden. Danach kommt der obligatorische Maklerwechsel. Und auf den kommt es an, ob die Immobilie endgültig zum Ladenhüter verkommt oder noch etwas zu retten ist. Ladenhüter durch Problem-Immobilie? Welcher Makler kennt sie nicht: Die Problem-Immobilie. Der Preist passt eigentlich, doch die Immobilie ist schon ein Jahr und noch länger am Markt. Die Gründe, die eine Immobilie zum Problem werden lässt, können vielfältig sein: Zum Beispiel liegen Wohnung und Gewerbe in einem Haus, aber die Zielgruppe wurde nicht richtig angesprochen. Falsches oder langweiliges Standard-Marketing. Verkaufsschild über einen zu langen Zeitraum angebracht und vieles mehr. Wenn ein Verkäufer seine schwierige Immobilie veräußern möchte, kann er von Anfang an zwischen der Selbstvermarktung und der Beauftragung eines Maklers wählen. Sollte trotz der Inanspruchnahme eines Maklers die Immobilie am Markt in „die Jahre kommen“, dann ist es höchste Zeit den Makler zu wechseln. Und da der Immobilienverkauf kein reiner „Faktenverkauf“ ist, sollte auch das „richtige Feeling“ nicht fehlen. Denn Kaufentscheidungen sind nicht nur zweckorientiert, sondern werden größtenteils auch emotional getroffen. Mit dem richtigen Immobilien-Partner an der Seite des Verkäufers, der zuhört, die richtigen Fragen stellt, sachlich, empathisch und kreativ ist, wird eine Immobilie mit Sicherheit nicht zum Ladenhüter. Wir achten in unserer Gelnhäuser Immobilienabteilung stets darauf, dass alle Immobilien innerhalb von drei Monaten erfolgreich vermarktet sind. Ihr Andreas Brauer






