Ohne gültigen Energieausweis läuft nichts beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie.

Ohne gültigen Energieausweis läuft nichts beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie.
Zumindest nicht bei uns. Eine der häufigsten Diskussionen, die wir mit Eigentümern führen, ist die zum Thema Energieausweis. Das ist der Grund, weshalb ich mich dazu entschieden haben, einen Blogbeitrag dazu zu schreiben. Immer wieder höre ich Aussagen wie z.B. „Andere Makler brauchen keinen Energieausweis!“ „Das interessiert doch sowieso keinen Interessenten!“
Die Wahrheit ist allerdings eine andere: Wer eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchte, benötigt in den meisten Fällen einen gültigen Energieausweis. Er ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, Kauf und Mietinteressenten transparent über die energetische Qualität eines Gebäudes zu informieren. Gerade im Raum
Gelnhausen und im
Main-Kinzig-Kreis stellen wir fest, dass der Energieausweis beim Immobilienverkauf immer häufiger zum entscheidenden Faktor wird – nicht nur für Käufer, sondern auch für Banken und Finanzierungsentscheidungen.
In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieausweisen:
- Verbrauchsausweis
Er basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist günstiger, hängt jedoch stark von dem Heizverhalten der Bewohner ab. - Bedarfsausweis
Er wird anhand der Bausubstanz und der Heiztechnik berechnet und ist unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist verpflichtend bei Neubauten sowie bei bestimmten unsanierten Altbauten.
Welcher Ausweis zulässig ist, hängt unter anderem vom Baujahr, der Anzahl der Wohneinheiten und dem Sanierungsstand der Immobilie ab.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Ein Energieausweis wird benötigt bei:
- Verkauf einer Immobilie
- Neuvermietung oder Verpachtung
- Neubau
- umfangreicher energetischer Sanierung
Der Energieausweis muss spätestens bei der ersten Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden.
Was muss im Immobilieninserat stehen?
Sobald ein Energieausweis vorliegt, müssen bereits im Inserat folgende Angaben gemacht werden:
- Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch)
- Endenergiekennwert
- Energieeffizienzklasse
- wesentlicher Energieträger
- Baujahr des Gebäudes
Diese Pflicht gilt für Eigentümer und Makler. Also auch bei einer privaten Vermarktung.
Gibt es Ausnahmen? Ja. Von der Energieausweispflicht ausgenommen sind unter anderem:
- denkmalgeschützte Gebäude
- Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche
- Ferienhäuser mit sehr kurzer jährlicher Nutzung
Was ändert sich durch den neuen EUEnergieausweis ab 2026?
Ab Mai 2026 wird der Energieausweis EUweit vereinheitlicht:
- neue Effizienzskala von A bis G (statt A+ bis H)
- strengere Anforderungen an Inhalt und Vergleichbarkeit
- zusätzliche Pflicht bei Mietvertragsverlängerungen und größeren Renovierungen
Bestehende Energieausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer 10jährigen Gültigkeit gültig.
Welche Strafen drohen?
Fehlt ein Energieausweis oder sind Pflichtangaben im Inserat nicht korrekt, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Auch Abmahnungen sind möglich.
Fazit
Der Energieausweis ist kein „Papierkram“, sondern eine
zentrale Voraussetzung für einen rechtssicheren Immobilienverkauf oder eine Vermietung.
Unser Tipp:
Klären Sie den Energieausweis am besten vor der Vermarktung. Wir sind Ihnen gerne behilflich.
Anmerkung: Bei diesem Beitrag handelt es sich um allgemeine Informationen zum Thema Energieausweis und stellt keine Rechtsberatung dar.









